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Mitglied werden

So werden Sie Teil der Genthiner Wohnungsbaugenossenschaft

Wir freuen uns darüber, dass Sie Mitglied in unserer Genossenschaft werden möchten und Interesse an einem Zuhause in unserem idyllischen Jerichower Land haben.

Deshalb möchten wir Ihnen das Antrags-Prozedere so einfach wie möglich machen. Auf ein paar Formalitäten können wir aber leider nicht verzichten. Folgende Unterlagen sind erforderlich:

  • Aufnahmeantrag mit Wohnungswunsch
  • Vormieterbescheinigung
  • Vermieterbescheinigung
  • Optional Antrag auf Ratenzahlung der Anteile.

Über Ihren Antrag entscheidet der Vorstand und benachrichtigt Sie schriftlich. Bei Fragen zur Antragstellung oder zu den einzelnen Unterlagen stehen wir Ihnen gerne persönlich zur Verfügung und freuen uns auf Ihren Anruf.

Kosten
Ihre Mitgliedschaft basiert auf einem Geschäftsanteil in Höhe von 160 Euro. Zusätzlich wird ein Eintrittsgeld in Höhe von 25 Euro fällig. Sobald Sie eine Geschäftswohnung nutzen, erwerben Sie – abhängig von der Größe – weitere Anteile.

Mitgliedschaft beenden
Die auf der Mitgliederversammlung beschlossene Satzung regelt Kündigungsfrist und Auszahlung der Geschäftsanteile. Aktuell ist die Kündigungsfrist auf ein Jahr festgelegt.

Genthiner Wohnungsbaugenossenschaft eG | Mühlenstraße 44 | 39307 Genthin